Mit genauen Marktkenntnissen, guten Verbindungen, persönlichem Engagement, Anstand und Transparenz vermitteln wir zwischen den Erfordernissen und Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Equal Pay und Tarifvertrag 
Die gesamte AfA®-Gruppe wendet für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung den vom DGB mit dem iGZ abgeschlossenen Tarifvertrag an. Da aber nahezu alle
Mitarbeiter kundenbezogen über Tarif bezahlt werden,
erfüllen wir den im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
geltenden Equal Pay-Grundsatz. Die im Tarifvertrag festgelegten Entgelte stellen nur Lohnuntergrenzen dar, die wir weit übertreffen.
Wir informieren Sie gerne über die konkrete AfA®-Vorgehensweise.
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