AfA Leistungen
Vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung
(Befristete Zeitarbeit mit bereits angekündigter Übernahme)
Die Überlassung von Arbeitnehmern dient der Begründung eines
festen Arbeitsverhältnisses - das Arbeitgeberunternehmen zahlt
das Vermittlungshonorar verteilt über die Dauer der Überlassung
(Befristete Zeitarbeit mit bereits angekündigter Übernahme)
Die Überlassung von Arbeitnehmern dient der Begründung eines
festen Arbeitsverhältnisses - das Arbeitgeberunternehmen zahlt
das Vermittlungshonorar verteilt über die Dauer der Überlassung
Strategische Arbeitnehmerüberlassung
(Langfristige Zeitarbeit mit jederzeit möglicher Übernahme)
Die AfA® ist strategischer Partner im Bereich der Überlassung von Arbeitnehmern an Arbeitgeberunternehmen auf der Basis des AÜG
zur Erhöhung der kurz-, mittel- und langfristigen Personalflexibilität, wobei die Mitarbeiterübernahme nach Absprache immer möglich ist
(Langfristige Zeitarbeit mit jederzeit möglicher Übernahme)
Die AfA® ist strategischer Partner im Bereich der Überlassung von Arbeitnehmern an Arbeitgeberunternehmen auf der Basis des AÜG
zur Erhöhung der kurz-, mittel- und langfristigen Personalflexibilität, wobei die Mitarbeiterübernahme nach Absprache immer möglich ist
Direkte Arbeitsvermittlung
(Personalvermittlung/Personalberatung)
Zusammenführen von Arbeitnehmern mit Arbeitgeberunternehmen
zur Begründung eines festen Arbeitsverhältnisses; im Erfolgsfall zahlt das Arbeitgeberunternehmen das gesamte Vermittlungshonorar
(Personalvermittlung/Personalberatung)
Zusammenführen von Arbeitnehmern mit Arbeitgeberunternehmen
zur Begründung eines festen Arbeitsverhältnisses; im Erfolgsfall zahlt das Arbeitgeberunternehmen das gesamte Vermittlungshonorar
Outsourcing
(Dienstleistungs- und Werkverträge)
Ausgliedern einzelner Aufgabenbereiche, die nicht zum Kernbereich
des Unternehmens gehören (z.B. Call-Center-Leistungen der AfA® Telefonmarketing oder Buchhaltungsleistungen der AfA® Verwaltung)
(Dienstleistungs- und Werkverträge)
Ausgliedern einzelner Aufgabenbereiche, die nicht zum Kernbereich
des Unternehmens gehören (z.B. Call-Center-Leistungen der AfA® Telefonmarketing oder Buchhaltungsleistungen der AfA® Verwaltung)

