Information
gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Bewerberin/der Bewerber und die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter (im Folgenden zusammenfassend „Person“ genannt) hat gegenüber der AfA® Agentur für Arbeitsvermittlung AG (im Folgenden kurz „AfA® AG“ genannt), die Daten über die betroffene Person verarbeitet, eine Reihe von Rechten. So muss die Person zum Beispiel bei erstmaliger Speicherung der Daten davon in Kenntnis gesetzt werden. Weiter kann sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten gespeichert wurden, wo die Speicherung stattgefunden hat und zu welchem Zweck die Daten erhoben oder verarbeitet wurden. Auf diese Rechte kann die betroffene Person auch vertraglich nicht verzichten.
Gemäß Art. 12 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung sind die Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache zu übermitteln. Die Informationen sind schriftlich oder in anderer Form (ggf. elektronisch) zur Verfügung zu stellen.
Der Verantwortliche, in diesem Fall der Arbeitgeber, hat im Hinblick auf das Transparenzgebot stets den Nachweis einer ordnungsgemäßen Erledigung der Informationspflichten zu erbringen (Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung).
Name und Anschrift des Verantwortlichen
AfA® Agentur für Arbeitsvermittlung AG
Schlachte 27/28
28195 Bremen
Tel.: 0421 8989-0
E-Mail: info@afa.de
Datenschutzbeauftragte(r)
Frau Michaela Seidel
Tel.: 0421 8989-0
E-Mail: seidel@afa.de
Zweck der Datenverarbeitung
Mitarbeiter/Bewerberdatenbank, Lohnbuchhaltung, Konkretisierung gem. AÜG
Rechtsgrundlage
Interesse des Verantwortlichen an der Datenerhebung
Zahlung von Entgelten, Steuern, Sozialversicherungen und sonstigen Abgaben, Beurteilung der Qualifikationen und Eignung von Bewerbern und Mtarbeitern, gesetzliche Aufbewahrungsfristen.
Empfänger der personenbezogenen Daten
Potentielle Arbeitgeber (Auftraggeber) und technische/administrative Dienstleister (DATEV, Steuerberater).
Speicherdauer der Daten
Die Bewerberdaten werden so lange gespeichert, solange der Bewerbungsprozess dauert. Ist er abgeschlossen, werden die Daten der abgelehnten Bewerber spätestens nach 6 Monaten gelöscht bzw. vernichtet. Ansonsten werden alle personenbezogenen Daten entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
Betroffenenrechte
Art. 7 Datenschutz-Grundverordnung - Recht auf Widerruf einer Einwilligung
Sofern keiner der gesetzlich definierten Fälle einer entbehrlichen Einwilligung gegeben ist (Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung), ist die Einwilligung damit das „Maß der Rechtmäßigkeit“ einer Datenverarbeitung. Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat. Eine Einwilligung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist jede für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willenserklärung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung - Recht auf Auskunft
Die betroffene Person kann von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zudem kann die betroffene Person ganz konkret Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verarbeitet werden (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf).
Die Erteilung der Auskunft geschieht unentgeltlich und innerhalb eines Monats. Die Auskunftser- teilung an die betroffene Person darf nach Art. 15 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung die Rechte des Verantwortlichen oder anderer Personen nicht beeinträchtigen, was bei Geschäfts- geheimnissen oder bei Daten mit Bezug auch auf andere Personen der Fall sein kann.
Art. 17 Datenschutz-Grundverordnung - Recht auf Löschung
Personenbezogene Daten sind auf Verlangen der betroffenen Person und/oder unter bestimmten Voraussetzungen ohne Verlangen der betroffenen Person eigenständig durch den Verantwortlichen unverzüglich zu löschen.
Die Pflicht zur Löschung nach Art. 17 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung und die Pflicht zur Information weiterer Verantwortlicher nach Art. 17 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung entfallen, wenn gemäß Art. 17 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung die Verarbeitung erforderlich ist.
Art. 18 Datenschutz-Grundverordnung - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Entsprechend der Regelung des § 35 BDSG-neu ist im Fall nicht automatisierter Datenverarbei- tung und unter den weiteren dort genannten Voraussetzungen statt des Löschungsanspruchs der betroffenen Person ein Anspruch auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 Datenschutz-Grundverordnung gegeben.
Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung – Recht auf Widerspruch
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e oder f Datenschutz-Grundverordnung erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche muss dann aufhören, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Eine Ausnahme besteht beim Nachweis zwingender schutzwürdiger Gründe für die Verarbeitung, z.B. wenn diese der Geltendmachung von Rechtsansprüchen dient.
Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung – Recht auf Beschwerde
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.